Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brisk Capital GmbH und ihren Kunden über die Erbringung von Automotive Services.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Brisk Capital GmbH, Maximilianstraße 45, 80538 München (nachfolgend "Brisk Capital" genannt), erbrachten Leistungen und Lieferungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Brisk Capital ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Angebote von Brisk Capital sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
(2) Die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Brisk Capital kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Brisk Capital zustande, die schriftlich, per E-Mail oder durch Ausführung der Leistung erfolgen kann.
(1) Brisk Capital erbringt folgende Dienstleistungen:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Servicevertrag.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Brisk Capital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
(4) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Brisk Capital anerkannt ist.
(1) Liefertermine oder Leistungszeiten, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, sind lediglich unverbindliche Angaben.
(2) Verbindliche Liefertermine oder Leistungszeiten sind nur dann eingehalten, wenn alle vom Kunden beizubringenden Unterlagen, eventuelle Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig vorliegen und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.
(3) Brisk Capital ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(1) Brisk Capital behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Forderungen vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und diese ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
(1) Brisk Capital leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Waren und die fachgerechte Ausführung von Dienstleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren bei Verbrauchern in zwei Jahren, bei Unternehmern in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Dienstleistung.
(3) Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Brisk Capital durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache.
(1) Brisk Capital haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Brisk Capital nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Brisk Capital verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von Brisk Capital.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Brisk Capital ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände unmöglich wird oder unzumutbar erschwert wird.
(1) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten kann Brisk Capital eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.
(2) Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
(1) Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen Brisk Capital ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Brisk Capital zulässig.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Brisk Capital ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Brisk Capital und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist München.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.